Sehr geehrte Sportlerinnen und Sportler,
seit dem 11.11.2021 gilt die neue Allgemeinverfügung der Stadt Gera. Für den Bereich Sport wurden die Regelungen auch auf kontaktlosen Sport outdoor ausgedehnt. Für unsere Trainingsangebote gelten dieselben Regelungen wie bisher: Hygienekonzept, Kontaktnachverfolgung und die 3-G-Regelung. Es werden weiterhin Laientests akzeptiert. Schülerinnen und Schüler bringen bitte Ihren Testnachweis aus der Schule mit. Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Bitte informiert euch zusätzlich auf folgenden Seiten:
https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem
https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/
https://www.gera.de/fm/193/Amtsblatt%20Nr%2051-2021.pdf
Bleibt gesund!
Euer BV